Honorar
60 min. 70€
Kostenübernahme
Die privaten Krankenkassen sowie die Zusatzversicherungen, die Leistungen von Heilpraktikern beinhalten, übernehmen im Regelfall die Kosten teilweise oder ganz. Bitte sprechen Sie vorab mit Ihrer privaten Krankenkasse. Gesetzliche Krankenkassen erstatten nur in Ausnahmefällen die Kosten.
Sie können jedoch Honorare für psychotherapeutische Behandlungen oder Beratungen als "Sonderausgaben" in der Steuererklärung geltend machen. Psychotherapeutische Leistungen unterliegen laut §4 UStG nicht der Umsatzsteuerpflicht, somit wird auf meinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Dauer
Die Anzahl der Sitzungen ist individuell unterschiedlich und abhängig von der Themenstellung sowie ihren Möglichkeiten sich diesen Themen zu nähern.
Für eine konkrete Frage können schon ein bis zwei Stunden viel bewirken. Bei weitergreifenden Themen empfehle ich mehrere Termine.